für Unternehmergeschäfte (B2B)

LDDE Vertriebsgesellschaft m.b.H. Simmeringer Hauptstraße 357 A-1110 Wien im Folgenden „LDDE“

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB und nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LDDE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn LDDE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch LDDE, wobei E-Mail ausreichend ist.

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.

§ 2 Vertragsschluss

Alle in Prospekten, Preislisten, Anzeigen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich LDDE – sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben – 14 Kalendertage gebunden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer eine schriftliche Bestellung übermittelt und diese von LDDE schriftlich bestätigt wird oder wenn LDDE eine Lieferung oder Leistung ausführt. Bei Sofortlieferung kann die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzen. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LDDE, wobei E-Mail ausreichend ist.

Angebote, die mehrere Komponenten ausdrücklich als technisch oder wirtschaftlich zusammengehöriges System ausweisen, gelten ausschließlich als Gesamtangebot. Einzelpreise dienen in diesem Fall lediglich der kaufmännischen Darstellung und begründen keinen Anspruch auf isolierte Lieferung zu diesen Konditionen.

§ 3 Preise

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Transport, Fracht, Versicherung, Zölle und sonstige Nebenkosten trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Lieferzeiten und Teillieferungen

Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, von LDDE nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

LDDE ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Käufer zumutbar sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der bereits gelieferten Teile möglich ist und die Funktion eines ausdrücklich als Gesamtsystem bestellten Auftrages dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zulässige Teillieferungen sind entsprechend ihrem Umfang abzunehmen und zu bezahlen.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware am vereinbarten Versandort an den Transporteur übergeben wurde. Ist kein besonderer Versandort vereinbart, erfolgt der Gefahrübergang bei Übergabe an den Transporteur am Sitz der LDDE. Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge

LDDE leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe.

Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat den Mangel so konkret zu beschreiben, dass LDDE eine Prüfung durchführen kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, treten die Rechtsfolgen des § 377 UGB ein.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der betreffende Mangel durch eine vom Käufer oder einem Dritten vorgenommene Veränderung, unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Betriebs- oder Montageanleitung oder den Betrieb mit nicht freigegebenen Komponenten verursacht wurde. Die Gewährleistung für davon unabhängige Mängel bleibt unberührt.

§ 7 Haftung

LDDE haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Produktbeschreibungen, technische Angaben und Anwendungsempfehlungen begründen keine garantierten Eigenschaften, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von LDDE. Der Käufer darf die Vorbehaltsware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LDDE weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen oder in sonstiger Weise mit Rechten Dritter belasten. Zugriffe Dritter sind LDDE unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 9 Zahlung

Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB. LDDE ist berechtigt, die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB sowie darüber hinausgehende, notwendige und angemessene Betreibungskosten zu verlangen.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Erklärungen, Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Änderungen, Ergänzungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftlichkeit; die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das für Wien sachlich zuständige Gericht.

§ 11 Rücktritt, Stornierung und Teilrücktritt (B2B)

11.1 Stornierung ohne Rücktrittsrecht Eine vollständige oder teilweise Stornierung eines bestätigten Auftrages durch den Käufer, ohne dass diesem ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht zusteht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LDDE. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte des Käufers, insbesondere bei einer von LDDE zu vertretenden Vertragsverletzung, bleiben unberührt.

11.2 Abrechnung des tatsächlichen Aufwandes Stimmt LDDE einer Stornierung zu, ist LDDE berechtigt, die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, nachweislich angefallenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten sowie den entgangenen Gewinn zu verrechnen. Ersparte Aufwendungen sowie ein durch anderweitige Verwendung erworbener oder absichtlich nicht erworbener Betrag sind anzurechnen. Soweit auf den Auftrag § 1168 ABGB anwendbar ist, bleiben dessen Bestimmungen maßgeblich.

11.3 Pauschalierte Stornokosten Anstelle einer konkreten Abrechnung nach Punkt 11.2 kann LDDE – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:

bis einschließlich 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin: 30 % des Netto-Auftragswertes;

vom 29. bis einschließlich 14. Kalendertag vor dem vereinbarten Liefertermin: 60 % des Netto-Auftragswertes;

weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin oder nach Produktionsbeginn: 90 % des Netto-Auftragswertes.

Mit der jeweiligen Pauschale sind die Ansprüche wegen der Stornierung abgegolten; eine zusätzliche Verrechnung derselben Kosten oder desselben entgangenen Gewinns erfolgt nicht. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.4 Produktionsbeginn Als Produktionsbeginn gelten ausschließlich auftragsspezifische und nach außen dokumentierbare Vorbereitungshandlungen, insbesondere die Bestellung nicht anderweitig verwendbarer Materialien, die Beauftragung von Zulieferern, die verbindliche Reservierung von Fertigungs- oder Montagekapazitäten sowie der Beginn auftragsspezifischer Projektierung, Konfiguration oder Programmierung.

11.5 Sonderanfertigungen und Systemlieferungen Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen sowie bei im Angebot ausdrücklich als technisch oder funktional zusammengehörig bezeichneten Systemlieferungen kann LDDE nach Produktionsbeginn eine Stornierung ablehnen. Stimmt LDDE dennoch einer Stornierung zu, kann LDDE bis zu 100 % des Netto-Auftragswertes verlangen, soweit die bereits erbrachten Leistungen, nicht mehr vermeidbaren Kosten und der entgangene Gewinn unter Anrechnung ersparter Aufwendungen diesen Betrag erreichen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.6 Reduktion einzelner Positionen und Neukalkulation Eine einseitige Reduktion oder Stornierung einzelner Positionen eines bestätigten Gesamt- oder Systemauftrages ist ausgeschlossen und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LDDE zulässig. Ob ein Gesamt- oder Systemauftrag vorliegt, richtet sich nach dem Inhalt des Angebotes und der Auftragsbestätigung.

Wird einer Reduktion einzelner Positionen ausnahmsweise zugestimmt, ist LDDE berechtigt, die Preise der verbleibenden Liefer- oder Leistungsbestandteile unter Berücksichtigung der geänderten Mengen, Systemzusammenstellung und Projektbedingungen neu zu kalkulieren. Vereinbarte System-, Mengen- oder Projektpreise können dadurch ihre Gültigkeit verlieren.

11.7 Abrechnung und Zahlung LDDE ist berechtigt, Ansprüche aus einer vereinbarten Stornierung, einem Teilrücktritt oder einer genehmigten Reduktion unverzüglich in Rechnung zu stellen. Für Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gilt § 9 dieser AGB.

11.8 Systemtrennung und Fremdkomponenten Erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers die Lieferung einzelner Komponenten eines ursprünglich als System angebotenen Auftrages oder werden LDDE-Produkte mit nicht freigegebenen Fremdprodukten oder Ansteuerungen betrieben, übernimmt LDDE keine Gewährleistung oder Haftung für Funktions-, thermische, elektrische, EMV-, Lebensdauer- oder Normkonformitätsprobleme, soweit diese durch die Systemtrennung, die Fremdkomponente oder die nicht freigegebene Ansteuerung verursacht wurden.

Die Gewährleistung für davon unabhängige Mängel der von LDDE gelieferten Komponenten sowie die Haftung nach § 7 Absatz 2 bleiben unberührt.

Version: 2026